1. Versicherungsschutz
  2. Kündigung
  3. Individuelle Verlängerung
  4. Vorfinanzierung

1. Versicherungsschutz

Im Fall eines Krankenhausaufenthalts können die Arbeiter der Transport- und Logistikbranche ihre sektorale Krankenhausversicherung in Anspruch nehmen. Diese Versicherung gilt für alle Arbeiter, die seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen im Diensteines Arbeitgebers oder mehrerer Arbeitgeber der Transport- und Logistikbranche sind (paritätische Kommission 140.03 - Kategorie LSS 083). Familienmitglieder sind in dieser sektoralen Krankenhausversicherung nicht mitversichert. Wenn Sie eine Versicherung für Ihre Familienmitglieder abschließen möchten, können Sie bei der AG Insurance ein Angebot für eine individuelle Police anfordern, und zwar per E-Mail an continuation@aginsurance.be oder telefonisch unter 02 664 10 35.

Wenn ein Krankenhausaufenthalt aus medizinischen Gründen notwendig ist, werden folgende Kosten unbegrenzt erstattet:

  • Aufenthaltskosten
  • Honorare
  • Medikamente
  • Kosten für Prothesen und orthopädische Hilfen (sofern sie in den Versicherungsschutz der Krankenkasse fallen)
  • Aufenthaltskosten des Spenders
  • Palliativpflegekosten im Krankenhaus
  • eine Pauschale von 620 Euro für eine Entbindung zuhause
  • Leichenhallenkosten, sofern sie auf der Krankenhausrechnung aufgeführt sind
  • Aufenthaltskosten in der Tagesklinik (Mini-Pauschale, Maxi-Pauschale und Pauschale A, B, C und D)
  • Kosten für dringende und medizinisch notwendige Krankentransporte

Im Zeitraum von 2 Monaten vor bis zu 6 Monaten nach dem Krankenhausaufenthalt werden die folgenden Kosten unbegrenzt erstattet, sofern sie im Verzeichnis der Leistungen des LIKIV aufgeführt sind:

  • Medikamente
  • Honorare
  • Kosten für Prothesen und orthopädische Hilfen (sofern sie in den Versicherungsschutz der Krankenkasse fallen)

Die Kosten für ambulante Behandlungen in direktem Zusammenhang mit den nachstehend aufgelisteten schweren Krankheiten werden ebenfalls erstattet, sofern sie im Verzeichnis der Leistungen des LIKIV aufgeführt sind. Die Erstattung ist nicht zeitlich begrenzt. Hier die Liste der schweren Krankheiten: AIDS, amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Brucellose, zerebrospinale Meningitis, Cholera, Diabetes, Diphtherie, Enzephalitis, Krebs, Leukämie, Malaria, Milzbrand, Mukoviszidose, Multiple Sklerose, Dialyse, Pocken, Kinderlähmung, progressive Muskeldystrophie, Tetanus, Tuberkulose, Typhus und Paratyphus, Virushepatitis, Fleckfieber, Alzheimer-Krankheit, Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Morbus Crohn, Hodgkin-Lymphom, Parkinson-Krankheit, Morbus Pompe.

Die Erstattung gilt immer abzüglich der gesetzlichen LIKIV-Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Für die Arbeiter, die ihren Wohnsitz nicht in Belgien haben und in dem Land ihres Wohnsitzes in ein Krankenhaus müssen, wird die Erstattung folgendermaßen berechnet:

  • Die gesetzliche Kostenübernahme der Sozialversicherung, die in dem Land des Wohnsitzes gilt, wird von den angefallenen Kosten abgezogen, wobei allerdings ein Mindestbetrag in Höhe der belgischen Kostenübernahme für die gleiche Leistung gilt.
  • Falls in dem Land des Wohnsitzes keine gesetzliche Kostenübernahme gilt, werden die Kosten unter der Bedingung erstattet, dass sie von der belgischen Sozialversicherung (LIKIV) anerkannt sind. In diesem Fall wird die belgische gesetzliche Kostenübernahme von den angefallenen Kosten abgezogen.

2. Automatische Kündigung

Sechs Monate ab Dienstaustritt, ab Beginn einer vollständigen Laufbahnunterbrechung oder eines Zeitkredits oder ab Verlust des Arbeiterstatus (neuer Status als Leiharbeitnehmer, Angestellter, Selbstständiger ...) wird die Mitgliedschaft in der sektoralen Krankenhausversicherung automatisch gekündigt. Wenn Sie Ihren Anspruch auf die kollektive Krankenhausversicherung verlieren, können Sie diese Versicherung individuell verlängern. Hierzu gibt der Arbeitgeber seinem Arbeiter bei dessen Dienstaustritt ein Antragsformular für eine individuelle Verlängerung.

Zur Sicherheit sendet der SFTL dem Arbeiter in dem Monat, in dem seine kollektive Krankenhausversicherung möglicherweise endet, auch ein Informationsschreiben mit dem Formular „Antrag auf individuelle Verlängerung“. Alternativ hierzu können Sie ein Angebot bei der Krankenkasse oder bei anderen Versicherern anfordern. Hierzu können Sie die Versicherungsbescheinigung auf der Rückseite dieses Schreibens benutzen. Der SFTL sendet dieses Schreiben auf Grundlage der jüngsten Beschäftigungsangaben, die der Arbeitgeber dem LSS gemeldet hat. Falls Sie aber innerhalb von 6 Monaten ab dem im Schreiben genannten Dienstaustrittsdatum wieder eine Beschäftigung als Arbeiter annehmen, läuft Ihre Versicherung weiter.

3. Individuelle Verlängerung

Falls Sie Ihr Anrecht auf die kollektive Krankenhausversicherung verlieren, können Sie bei der AG Insurance eine individuelle Versicherung beantragen. Dies nennt sich „individuelle Verlängerung“. Waren Sie in den 2 letzten Jahren ununterbrochen Mitglied einer Krankenhausversicherung? Dann haben Sie Anrecht auf eine individuelle Verlängerung ohne medizinische Formalitäten, Ausschlüsse oder Prämienzuschläge. Verträge mit Krankenkassen zählen hier jedoch nicht. Es gelten die Versicherungsbedingungen zum Zeitpunkt der Verlängerung.

Die Prämie entspricht dem Tarif, der zum Zeitpunkt des Antrags auf individuelle Verlängerung für Ihr Alter gilt, und hängt von der Region Ihres Wohnsitzes ab. Es handelt sich dabei um folgende Tarife:

Die verschiedenen Tarife finden Sie in der hier nebenstehenden Rubrik „Diesbezügliche Dokumente“.

Bei Dienstaustritt erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Dokument, um bei der AG Insurance eine individuelle Verlängerung zu beantragen. Sie haben in diesem Fall 30 Tage Zeit, diese individuelle Verlängerung zu beantragen. Bei Bedarf können Sie diese Frist mit Zustimmung der AG Insurance um 30 weitere Tage verlängern.

In dem Dokument „Individuelle Verlängerung der kollektiven Krankenhausversicherung“ gibt der Arbeitgeber an, zu welchem Zeitpunkt die Versicherungsmitgliedschaft endet. Es handelt sich dabei um das Datum, an dem der Arbeiter aus dem Dienst tritt oder an dem sein Zeitkredit beginnt, plus 6 Monate.

4. Vorfinanzierung

Neben dem Anrecht auf eine individuelle Verlängerung können Sie die individuelle Prämie auch vorfinanzieren. Der Vorteil besteht darin, dass die individuelle Verlängerung dann auf Basis Ihres Alters zum Zeitpunkt der Vorfinanzierung erfolgt. Angenommen, ein 35-jähriger Arbeiter möchte mit der Vorfinanzierung beginnen. Wenn er die Branche 10 Jahre später verlässt, unterzeichnet er einen individuellen Vertrag auf Basis seines Anfangsalters von 35 Jahren und nicht seines tatsächlichen Alters von 45 Jahren.

Für die Vorfinanzierung der Krankenhausversicherung bietet die AG Insurance Ihnen das Produkt AG Care Vision an. AG Care Vision sichert Ihnen nicht nur das Anfangsalter als Berechnungsgrundlage zu, sondern bietet Ihnen auch die Möglichkeit, die kollektive Krankenhausversicherung zu ergänzen. Der Tarif dieser Produkte hängt von Ihrem Anfangsalter bei der Vorfinanzierung und von Ihrem Wohnsitz ab.

Tarife der AG Care Vision:

Die verschiedenen Tarife finden Sie in der hier nebenstehenden Rubrik „Diesbezügliche Dokumente“.

Diese Vorfinanzierung ist rein individuell: Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an den Kosten.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Broschüre, die Sie hier nebenstehend lesen können. Diesbezügliche Informationen stehen auch auf dieser Website.

Weitere Infos

Noch Fragen?

02 424 30 80

hospitalisation@fstl.be

FAQ detail

A:

Nach 6 Monaten Dienstalter senden wir Ihre Angaben an AG Insurance. Einige Monate nach Eingang dieser Angaben wird Ihnen die Medi-Assistance-Karte zugeschickt. Es kann also sein, dass Sie Ihre Karte erst ein Jahr nach Dienstantritt erhalten. Sollten Sie Ihre Karte ein Jahr nach diesem Datum noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns. Doch keine Sorge: Sobald Sie ein Dienstalter von 6 Monaten haben, sind Sie automatisch versichert.

A:

Sie können die Kostenerstattung für eine ambulante Behandlung 2 Monate vor bis 6 Monate nach dem Krankenhausaufenthalt beantragen, und zwar wie folgt:

- Füllen Sie das Dokument „Antrag auf Erstattung medizinischer Kosten“ aus und

- senden Sie es zusammen mit den Belegen an die AG Insurance – Department Health Care, Département Sinistres Entreprises, Bld E. Jacquemain 53, 1000 Brüssel.