Für Arbeiter, die in der Kategorie LSS 083 gemeldet sind, bietet der SFTL eine Entschädigung für den Fall, dass durch einen Verkehrsunfall, Arbeitsunfall, Brand oder Diebstahl während Ihrer Berufsfahrten mit einem Fahrzeug des Unternehmens Schaden an persönlichen Wertsachen entsteht. Unter Wertsachen sind die Gegenstände zu verstehen, die Sie zu Ihrem persönlichen Gebrauch mit sich führen, einschließlich Ihrer Kleidung oder sonstiger Sachen, die Sie tragen.

Der Versicherungsschutz gilt bei Verlust oder Beschädigung in allen europäischen Ländern (einschließlich Belgien) sowie in Algerien, Tunesien, Marokko und der Türkei. Der Versicherungsschutz läuft ab Beginn Ihrer Berufsfahrt bis zu Ihrer Rückkehr am Betriebssitz. Der Antrag muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum, an dem die persönlichen Wertsachen verloren gegangen sind oder beschädigt wurden, beim SFTL eingehen.

Hiermit versichert ist

  1. Gepäck, das Sie während eines beruflichen Auftrags in einem Fahrzeug des Unternehmens mit sich führen, gegen Zerstörung oder teilweise Beschädigung infolge
    • eines Verkehrsunfalls;
    • eines Brandes;
    • eines Einbruchsdiebstahls, sofern das Gepäck sich in einem vollständig abgeschlossenen Fahrzeug befand und vor Blicken geschützt war. Achtung: In Italien sind Schäden durch einen zur Nachtzeit verübten Einbruchsdiebstahl nur dann versichert, wenn das Fahrzeug eine geprüfte Alarmanlage hat, die zum Zeitpunkt des Diebstahls eingeschaltet war;

2. Gepäck, das sich unter Ihrer Aufsicht befindet, sowie Gegenstände und Kleidung, die Sie am Körper tragen,
gegen Zerstörung und teilweise Beschädigung infolge

    • eines Brandes;
    • einer Explosion;
    • von Naturgewalt;
    • von Wasserschäden;
    • eines Diebstahls, der unter Gewaltanwendung gegen die Person verübt wird;
    • eines Verkehrsunfalls.
  1. Schäden an persönlichen Gegenständen infolge eines Arbeitsunfalls bei Berufsfahrten mit einem Fahrzeug des Unternehmens. Sie sind allerdings verpflichtet, Ihrer Arbeitsunfallversicherung eine Kopie des Arbeitsunfallberichts zu übermitteln.

Der SFTL sichert Ihnen pro Schadensfall eine Entschädigung bis in Höhe folgender Obergrenzen zu:

    • 2.030,45 Euro für Schadensfälle ab dem 01.01.2024
    • 1.993,96 Euro für Schadensfälle ab dem 01.01.2023
    • 1.797,01 Euro für Schadensfälle ab dem 01.01.2022
    • 1.741,12 Euro für Schadensfälle ab dem 01.01.2021
    • 1.723,88 Euro für Schadensfälle ab dem 01.01.2020
    • 1.708,84 Euro für Schadensfälle ab dem 01.01.2019
    • 1.673,69 Euro für Schadensfälle ab dem 01.01.2018

Bei einer Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des beschädigten oder gestohlenen Gepäcks berücksichtigt der SFTL die Wertminderung durch Alterung oder Verschleiß. Diese Wertminderung wurde pauschal auf 10 % pro angebrochenem Jahr festgelegt.

Wenn die Höhe der Entschädigung nicht auf gütlichem Weg zu vereinbaren ist, wird sie auf Grundlage einer Schätzung zweier Gutachter berechnet, die von den beiden Parteien bezeichnet werden. Die Entscheidung dieser Gutachter ist verbindlich. Kommt es zu keiner Einigung, wird ein dritter Gutachter hinzugezogen, der die endgültige Entscheidung in der Streitsache zwischen den beiden Parteien trifft.

Das Antragsformular muss ausgefüllt und an folgende Adresse gesandt werden:

SFTL
Boulevard de Smet de Naeyerlaan 115, 1090 Brüssel
E-Mail: info@sftl.be

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02 424 30 80