Die Arbeiter der Transport- und Logistikbranche haben Anspruch auf eine zusätzliche Beihilfe, wenn Sie langfristig krank sind oder einen Unfall hatten. Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle fallen nicht unter diese Regelung. Wenn Sie die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen, überweist der SFTL Ihnen diese zusätzliche Beihilfe direkt auf Ihr Konto. Der SFTL muss den Erstattungsantrag innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum erhalten, an dem der Anspruch entstanden ist.

Um Anspruch auf diese ergänzende Beihilfe zu haben, müssen Sie 2 Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind als Anspruchsberechtigter für die Entschädigung wegen primärer Arbeitsunfähigkeit bei der Kranken- und Invalidenversicherung anerkannt.
  • Sie sind zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen seit mindestens einem Jahr in der Transport- und Logistikbranche (Kategorie LSS 083) in Dienst.

Die ergänzende Krankenbeihilfe wird in 6 Teilbeträgen ausgezahlt. Die Höhe dieser Beihilfe hängt von dem Zeitraum ab, in dem die Arbeitsunfähigkeit eintritt, da der Pauschalbetrag jedes Jahr zum 1. Januar indexiert wird:

  • Als Teilbetrag eines Krankheitszeitraums, der 2024 endet, wird ein besteuerbarer Betrag von 116,60 Euro gewährt, der jeweils nach 60 Kalendertagen Krankheit zahlbar ist, wobei eine Obergrenze von zusammen 699,60 Euro gilt.
  • Als Teilbetrag eines Krankheitszeitraums, der 2023 endet, wird ein besteuerbarer Betrag von 114,51 Euro gewährt, der jeweils nach 60 Kalendertagen Krankheit zahlbar ist, wobei eine Obergrenze von zusammen 687,06 Euro gilt.
  • Als Teilbetrag eines Krankheitszeitraums, der 2022 endet, wird ein besteuerbarer Betrag von 103,20 Euro gewährt, der jeweils nach 60 Kalendertagen Krankheit zahlbar ist, wobei eine Obergrenze von zusammen 619,20 Euro gilt.
  • Als Teilbetrag eines Krankheitszeitraums, der 2021 endet, wird ein besteuerbarer Betrag von 99,99 Euro gewährt, der jeweils nach 60 Kalendertagen Krankheit zahlbar ist, wobei eine Obergrenze von zusammen 599,94 Euro gilt.
  • Als Teilbetrag eines Krankheitszeitraums, der 2020 endet, wird ein besteuerbarer Betrag von 99 Euro gewährt, der jeweils nach 60 Kalendertagen Krankheit zahlbar ist, wobei eine Obergrenze von zusammen 594 Euro gilt.
  • Als Teilbetrag eines Krankheitszeitraums, der 2019 endet, wird ein besteuerbarer Betrag von 98,14 Euro gewährt, der jeweils nach 60 Kalendertagen Krankheit zahlbar ist, wobei eine Obergrenze von zusammen 588,84 Euro gilt.
  • Als Teilbetrag eines Krankheitszeitraums, der 2018 endet, wird ein besteuerbarer Betrag von 96,12 Euro gewährt, der jeweils nach 60 Kalendertagen Krankheit zahlbar ist, wobei eine Obergrenze von zusammen 576,72 Euro gilt.

Ungeachtet der Krankheitsdauer kann nur eine einzige Reihe von Beihilfezahlungen für eine Krankheit gewährt werden. Falls Sie innerhalb von 14 Kalendertagen ab Ende des vorangegangenen Arbeitsunfähigkeitszeitraums einen Rückfall haben, wird die neue Arbeitsunfähigkeitsdauer zur vorangegangenen hinzugerechnet.

Erfüllen Sie die Bedingungen für diese Beihilfe? Dann können Sie ein Antragsformular beim SFTL einreichen. Das Antragsformular umfasst 3 Abschnitte:

  • Abschnitt 1: von Ihnen selbst auszufüllen;
  • Abschnitt 2: von Ihrem Arbeitgeber auszufüllen, der damit bestätigt, dass Sie tatsächlich krank waren;
  • Abschnitt 3: von der Krankenkasse auszufüllen, die damit bestätigt, dass Sie während dieses Zeitraums krankheitsbedingt arbeitsunfähig waren, und dass Sie Anspruch auf Entschädigungen wegen primärer Arbeitsunfähigkeit bei der Kranken- und Invalidenversicherung hatten.

Senden Sie das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular bitte an:

SFTL
Boulevard de Smet de Naeyerlaan 115, 1090 Brüssel

E-Mail: info@sftl.be

 

Noch Fragen?

02 424 30 80

FAQ detail

A:

Bevor die Prämie gezahlt werden kann, müssen einige Angaben überprüft werden. Hierzu benötigen wir bestimmte Angaben vom LSS, die wir immer erst ein Quartal später erhalten. Sie müssen sich also einige Monate gedulden.