Über das System des bezahlten Bildungsurlaubs können Arbeitnehmer, die in der Privatwirtschaft beschäftigt sind, Aus- und Fortbildungen belegen und hierfür eine Entschädigung beziehen.

Die Mindestanforderung von 32 Bildungsstunden pro akademischem Jahr, die normalerweise gilt, um Anrecht auf bezahlten Bildungsurlaub zu haben, gilt nicht für das wallonische Transportwesen.

Die Bildungsstunden (z. B. für die Fortbildung „Code 95“), die in einem anerkannten Zentrum absolviert werden, das Bildungsurlaub bescheinigen darf, werden dem Arbeitgeber direkt vom Forem erstattet.

Die Anzahl Stunden Bildungsurlaub, die dem Arbeitgeber erstattet werden können, entspricht der Anzahl Stunden Unterrichtsteilnahme.

Das Arbeitsentgelt kann dem Arbeitgeber nur bis zu einer gewissen Obergrenze erstattet werden, die je nach Aus- oder Fortbildung unterschiedlich angesetzt ist.

Diese Ausnahmeregelung galt bis zum 1. Mai 2020.

https://emploi.wallonie.be/home/formation/conge-education-paye.html