1. Beitritt zum Pensionsfonds und Bildung eines Pensionskapitals
  2. Austritt
  3. Opting-out

1. Beitritt zum Pensionsfonds und Bildung eines Pensionskapitals

Der Pensionsfonds Pensio TL sichert allen Arbeitern der Transport- und Logistikbranche, deren Arbeitgeber der paritätischen Unterkommission 140.03 angehören und die in die Kategorie LSS 083 fallen, eine ergänzende Pension zusätzlich zur gesetzlichen Pension zu. Dieser Pensionsplan wird komplett über einen Beitrag der betreffenden Arbeitgeber finanziert.

Die Arbeiter, die am 1. Juli 2011 bereits beschäftigt waren, wurden an diesem Datum Mitglieder des sektoralen ergänzenden Pensionsplans. Die Arbeiter, die erst später bei einem beteiligten Arbeitgeber in Dienst getreten sind oder deren Arbeitgeber sich erst später an dem sektoralen ergänzenden Pensionsplan beteiligt hat, sind ab diesem späteren Datum Mitglieder geworden.

Die Beiträge werden auf ein individuelles Pensionskonto der Arbeiter eingezahlt und mit einer gesetzlich festgelegten Mindestrendite kapitalisiert, solange die betreffenden Arbeiter bei einem beteiligten Arbeitgeber des Sektors beschäftigt sind. Seit dem 1. Januar 2016 wird die so gebildete ergänzende Pension beim effektivem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand oder bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters entweder in Form einer einmaligen Summe oder in Form einer Altersrente (nur wenn der indexierte Betrag höher als 500 Euro im Jahr ist) ausgezahlt.

Falls der Arbeiter vor seiner (Früh-)Pension vorzeitig stirbt, wird den Bezugsberechtigten (Partner(in), Kindern, Enkelkindern, Eltern, Geschwistern oder sonstigen schriftlich vom Arbeiter bezeichneten Personen) eine Todesfallsumme ausgezahlt. Falls es keine Bezugsberechtigten gibt, bleiben die erworbenen Rücklagen im Pensio TL. Eine Todesfallsumme kann entweder als einmalige Summe oder als Rente ausgezahlt werden.

2. Austritt

Wenn ein Arbeiter seinen Arbeitgeber verlässt und nicht innerhalb der zwei folgenden Quartale bei einem anderen Arbeitgeber in Dienst tritt, der an einem sektoralen Pensionsplan beteiligt ist, tritt er aus dem sektoralen Pensionsfonds aus und kann seine erworbenen Rücklagen, die gegebenenfalls auf den gesetzlich garantierten Betrag erhöht werden, folgendermaßen übertragen:

  • entweder auf die Vorsorgestruktur des sektoralen Pensionsplans von Integrale –

    aus Gründen, auf die wir keinen Einfluss haben, ist diese Option derzeit ausgeschlossen;

  • oder auf die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers/neuen Sektors;
  • oder auf eine Pensionskasse seiner Wahl, wobei der Gesamtertrag anteilig unter den Bezugsberechtigten, je nach Höhe ihrer Rücklagen, aufgeteilt wird und die Kosten nach den vom König festgelegten Regeln begrenzt werden.

Wenn der Arbeiter nicht mitteilt, für welche Option er sich entscheidet, bleiben seine Rücklagen im Pensio TL.

Als aufnehmende Vorsorgestruktur hat der SFTL mit Integrale einen Versicherungsvertrag zu folgenden Zwecken abgeschlossen (*):

  • Verwaltung der eingehenden Rücklagen von Arbeitern, die in den Sektor eintreten und ihre bei vorherigen Arbeitgebern/sektoriellen Plänen erworbenen Rücklagen auf den Pensio TL übertragen möchten;
  • Verwaltung der ausgehenden erworbenen Rücklagen von Arbeitern, die den Sektor verlassen und bei ihrem Austritt oder zu einem späteren Zeitpunkt die Übertragung dieser Rücklagen auf eine Vorsorgestruktur beantragen;
  • Verwaltung der Renten, falls die Umwandlung des Pensionskapitals oder der Todesfallsumme in eine Rente beantragt wird;
  • Verwaltung der weiteren individuellen Bildung einer ergänzenden Pension durch die Arbeiter, die die Transport- und Logistikbranche verlassen haben.

Integrale verwaltet die übertragenen Rücklagen gemäß der Regelung der aufnehmenden Vorsorgestruktur.

(*) Aus Gründen, auf die wir keinen Einfluss haben, ist die Übertragung von Rücklagen an Integrale derzeit nicht möglich.

 

3. Opting-out

Die Arbeitgeber, die bereits am 1. Juli 2011 für all ihre Arbeiter im Unternehmen einen eigenen Pensionsplan hatten, der dem sektoralen ergänzenden Pensionsplan mindestens gleichwertig ist, können ihren eigenen Pensionsplan fortführen und sind nicht verpflichtet, dem sektoralen Plan beizutreten. Um diese Befreiung (weiterhin) beanspruchen zu können, müssen sie jedes Jahr die (andauernde) Gleichwertigkeit ihres eigenen Pensionsplans anhand einer Bescheinigung durch einen Versicherungsmathematiker nachweisen. Darüber hinaus müssen sie jedes Jahr die Prämienzahlungen und die paritätische Verwaltung ihres Pensionsplans oder die paritätische Aufsicht auf Unternehmensebene nachweisen.

Der Verwaltungsrat spielt eine wichtige Rolle in der Führung des Pensionsfonds Pensio TL. Der Verwaltungsrat besitzt die Entscheidungsbefugnis in allen finanziellen und operativen Fragen des Pensionsfonds.

Noch Fragen?

Sekretariat Pensio TL

Boulevard de Smet de Naeyerlaan 115, 1090 Brüssel

pensiotl@fstl.be – 02 424 30 80

FAQ detail

A:

Die ergänzende Pension wird bei Eintritt des gesetzlichen Ruhestands oder des gesetzlichen Pensionsalters ausgezahlt. Wir möchten klarstellen, dass eine vorzeitige Auszahlung nicht zulässig ist. Das Guthaben kann auch nicht auf einen individuellen Pensionssparplan übertragen werden.

A:

Nein. Da diese ergänzende Pension einzig und allein von Ihrem Arbeitgeber gezahlt wird und Sie selbst keinerlei Beiträge zahlen müssen, können Sie diese auch nicht steuerlich absetzen. Sie können aber auch individuell einen Pensionssparplan abschließen (in die sogenannte 3. Säule einzahlen). In diesem Fall steht Ihnen hingegen der Steuervorteil zu.

A:

Nein. Wenn Sie aber Ihre erworbenen Rücklagen auf die Vorsorgestruktur bei Integrale übertragen, können Sie in genau diesem Fall individuell weiter ein ergänzendes Pensionsguthaben ansparen.

A:

Jedes Jahr im Juli erhält jedes Pensionsplan-Mitglied eine Abrechnung seines persönlichen Kontos zum 1. Januar des betreffenden Jahres (die ersten Abrechnungen mit der Situation zum 01.01.2013 wurden erst Ende 2013 abgeschickt, nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres unseres Pensionsplans).

A:

Wenn Sie vom Arbeiterstatus zum Angestelltenstatus übergehen, gelten Sie als aus dem Sektor austretende Person. Selbst wenn Sie dann Angestellter für denselben Arbeitgeber sind (paritätische Kommission 226), gilt das als Austritt aus dem Sektor. Doch auch für die Angestellten unseres Sektors gibt es eine ergänzende Pensionsregelung. Wenn Sie Näheres hierüber erfahren möchten, klicken Sie hier.

A:

In diesem Fall werden die gebildeten Rücklagen an Ihre Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Die Rangfolge der Anspruchsberechtigten ist in der Pensionsregelung festgelegt. Wer hiervon abweichen möchte, muss das Formular zur Bezeichnung des Anspruchsberechtigten einsenden.

A:

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, aber innerhalb derselben paritätischen Unterkommission (PK 140.03) beschäftigt bleiben, müssen Sie nichts weiter machen. Ihr neuer Arbeitgeber zahlt dann Ihre Beiträge. Wenn Sie aber den Arbeitgeber wechseln und dieser einer anderen paritätischen Kommission oder Unterkommission angehört, treten Sie damit aus dem Sektor aus. Wir senden Ihnen dann automatisch einen Brief nach dem 2. Quartal, das auf diesen Austritt folgt, mit allen nötigen Informationen und einem Antwortformular.

A:

Wenn Sie innerhalb Belgiens umziehen, müssen Sie im Prinzip nichts weiter machen. Der Pensionsfonds Transport und Logistik erhält regelmäßig und automatisch alle belgischen Adressänderungen. Wenn Sie aber ins Ausland ziehen, empfiehlt es sich, dass Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre Adresse im Ausland wechseln.