Ist der Herbst einmal da, stehen auch schon bald Weihnachten, Silvester und das neue Jahr vor der Tür. Die Jahresendprämie kommt da meist sehr gelegen.

Auf welche Stichtage und Zeitfenster ist zu achten?

 

30. August

Stichtag für französische Grenzgänger zum Einsenden des Formulars 276 Front an den SFTL.

Ab dem 5. November

Der SFTL sendet den Anspruchsberechtigten ein Schreiben, um die Höhe der Jahresendprämie mitzuteilen und die Kontonummer zu überprüfen, auf die die Prämie überwiesen werden soll.

30. November

Stichtag für die anspruchsberechtigten Arbeiter zur Mitteilung ihrer (neuen) Kontonummer, auf die die Jahresendprämie überwiesen werden soll, samt einer Fotokopie der Vorderseite ihres Personalausweises, wobei diese Mitteilung per Schreiben oder auf der Website erfolgen kann.

Ab dem 20. Dezember

Die Jahresendprämien werden auf das schriftlich mitgeteilte Bankkonto überwiesen, sofern die Mitteilung rechtzeitig erfolgt ist.

Ab dem 21. Dezember

Der SFTL beginnt mit der Ausführung der zugestellten Schuldenvermittlungen, Lohnabtretungen und Lohnpfändungen.

Ab April

Der SFTL beginnt mit der Zusendung der Lohnzettel 281.10 für die Steuererklärungen.