Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeiter, der in den Ruhestand tritt oder das System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB) nutzt, eine Abschiedsprämie gewährt, kann er diese Prämie vom SFTL erstattet bekommen. Um Anrecht auf diese Erstattung zu haben, muss der Arbeiter in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre als Arbeiter in einem oder mehreren Unternehmen der Kategorie LSS 083 beschäftigt gewesen sein. Die Erstattung beträgt derzeit 150,00 Euro brutto.

Der Arbeitgeber zahlt diese Prämie direkt an seinen Arbeiter. Der SFTL erstattet dem Arbeitgeber dann pauschal 200 Euro. Dieser Betrag deckt die Brutto-Abschiedsprämie von 150,00 Euro sowie die hierauf anfallenden Arbeitgeberbeiträge ab. Der Arbeitgeber kann die Erstattung mit dem Formular „Antrag auf Erstattung der Abschiedsprämie“ (siehe hier nebenstehend) beim SFTL beantragen. Der Erstattungsantrag muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Anfangsdatum des Ruhestands oder der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag beim SFTL eingehen.

Das Antragsformular umfasst 2 Abschnitte:

  • Abschnitt 1: vom Arbeitgeber auszufüllen, der damit bestätigt, dass er dem Arbeiter, der die Bedingungen hierfür erfüllt, die Brutto-Abschiedsprämie gezahlt hat.
  • Abschnitt 2: vom Arbeiter auszufüllen, der damit bestätigt, dass er den Bruttobetrag der Abschiedsprämie erhalten hat.

Senden Sie das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular bitte an:

SFTL
Boulevard de Smet de Naeyerlaan 115, 1090 Brüssel
E-Mail: info@sftl.be

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02 424 30 80

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Wenden Sie sich hierfür bitte an den SFTL-Berater Ihrer Region.

 

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