Möchten Sie eine Arbeitskraft mit Behinderung einstellen?

  • Die Behinderung stellt keinerlei Problem dar. Die Behörden gewähren nämlich Prämien und Ermäßigungen. Die Agentur AViQ empfiehlt Ihnen, sich diesbezüglich an Ihr Sozialsekretariat oder den Pôle Entreprise des Forem zu wenden.
  • Der oder die Bewerbende hat längere Zeit nicht gearbeitet. Sie gehen davon aus, dass die Behinderung zu Beginn der Arbeit oder bei der beruflichen Wiedereingliederung Probleme mit sich bringen könnte. Die AViQ bietet Ihnen hierfür eine Eingliederungsprämie an.
  • Wenn die Behinderung des Bewerbenden gewisse Probleme mit sich bringt, sodass eine zusätzlich Begleitung erforderlich ist, zusätzliche Ruhezeiten eingelegt werden müssen, gewisse Aufgaben nicht machbar sind usw., können unter Umständen die Arbeitsmittel angepasst werden. Die AViQ bietet Ihnen hierfür eine Ausgleichsprämie und/oder eine Kostenbeteiligung an den angemessenen Vorkehrungen (Arbeitsplatzanpassungen).
  • Der oder die Bewerbende besitzt zwar interessante Fähigkeiten oder Talente, doch es fehlt an Erfahrung und an der Kompetenz, die Sie gerade im Moment suchen. Die AViQ bietet Ihnen:
  • einen Vertrag zur beruflichen Anpassung,
  • einen Vertrag zur Ausbildung in einem Zentrum.
  • Die Behinderung erfordert gewisse Begleitmaßnahmen. Die AViQ bietet Ihnen ein Mentoring im Unternehmen.

 

Möchten Sie eine(n) Arbeitnehmer(in) mit Behinderung weiter beschäftigen?

  • Der oder die Bewerbende hat längere Zeit nicht gearbeitet. Sie gehen davon aus, dass die Behinderung zu Beginn der Arbeit oder bei der beruflichen Wiedereingliederung Probleme mit sich bringen könnte. Die AViQ bietet Ihnen hierfür eine Eingliederungsprämie an.
  • Wenn die Behinderung des Bewerbenden gewisse Probleme mit sich bringt, sodass eine zusätzlich Begleitung erforderlich ist, zusätzliche Ruhezeiten eingelegt werden müssen, gewisse Aufgaben nicht machbar sind usw., können unter Umständen die Arbeitsmittel angepasst werden. Die AViQ bietet Ihnen hierfür eine Ausgleichsprämie und/oder eine Kostenbeteiligung an den angemessenen Vorkehrungen (Arbeitsplatzanpassungen).
  • Der oder die Bewerbende besitzt zwar interessante Fähigkeiten oder Talente, doch es fehlt an Erfahrung und an der Kompetenz, die Sie gerade im Moment suchen. Die AViQ bietet Ihnen:
  • einen Vertrag zur beruflichen Anpassung,
  • einen Vertrag zur Ausbildung in einem Zentrum.

 

Sie können zwar niemanden einstellen, fühlen sich aber für die berufliche Eingliederung von Personen mit Behinderung mitverantwortlich. Die AViQ schlägt Ihnen folgende Möglichkeiten vor:

  • Schnupperpraktikum für eine Person mit Behinderung, die sich beruflich orientieren möchte
  • Zusammenarbeit mit den Ausbildungszentren und konkrete Beiträge zur Ausbildung von Praktikant(inn)en
  • Beschaffung bestimmter Güter und Dienstleistungen über beschützte Werkstätten

 

Die AViQ kann Ihnen zudem Folgendes bieten:

  • Ihnen helfen, Ihre Situation zu analysieren
  • Ihnen konkrete Beispiele für angemessene Vorkehrungen (Arbeitsplatzanpassungen) in anderen Unternehmen zeigen
  • Sie mit spezialisierten Diensten oder Anbietern in Verbindung setzen
  • Ihnen helfen, die Schwierigkeiten von Arbeitskräften mit Behinderung besser zu verstehen
  • Ihnen einen oder mehrere Bewerbende vorstellen, die vielleicht für eine Einstellung infrage kommen

 

Die AViQ bietet zudem unterstützende Maßnahmen direkt für die Arbeitnehmer. Sie kann:

  • sie bei der Berufs- oder Ausbildungswahl beraten
  • sich an ihren Fahrtkosten auf dem Arbeitsweg beteiligen
  • ihnen die Kosten bestimmter Arbeitsmittel oder Dienstleistungen erstatten, wenn sie diese über den Beruf hinaus benötigen

Nähere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.aviq.be/fr/emploi