1. Arbeiten mit Behinderung: angemessene Vorkehrungen bei der Beschäftigung

Personen mit Behinderung stehen vor zahlreichen Hindernissen, die ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt verwehren. Deshalb haben sie Anrecht auf angemessene Vorkehrungen. Unia, das interföderale Zentrum für Chancengleichheit, hat zu diesem Thema die Broschüre „Arbeiten mit Behinderung: angemessene Vorkehrungen bei der Beschäftigung“ veröffentlicht. Diese Broschüre soll das Konzept der angemessenen Vorkehrungen besser bekannt machen, sowohl bei Personen mit Behinderung als auch bei den anderen Beschäftigungsakteuren, wie Arbeitgebern, Gewerkschaften, Job-Coaches, Gefahrenverhütungsberatern, Arbeitsmedizinern und sonstigen Mittelspersonen. Der SFTL beteiligt sich an der Verteilung dieser Broschüre. Die Broschüre steht auf dieser Seite zum Abruf bereit.

 

2. Unterstützende Maßnahmen der flämischen Behörden

Die flämischen Behörden wollen die Eingliederung von Arbeitern mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt fördern und bieten hierzu eine Reihe spezifischer Maßnahmen an, wie Prämien für beschäftigungsfördernde Maßnahmen oder Lohnkostenbeteiligungen. Der SFTL informiert die Unternehmen der Transport- und Logistikbranche über diese Anreize.

Es gibt eine Reihe beschäftigungsfördernder Maßnahmen, um die Anwerbung und Eingliederung von Personen mit Behinderung in einem Unternehmen zu erleichtern, beispielsweise durch Zuschüsse für Arbeitsplatzanpassungen. Wenn ein Arbeitgeber eine Person mit Behinderung in Voll- oder Teilzeit beschäftigt, kann er zudem in Flandern und auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Beschäftigungsprämie beantragen. In Flandern ist das Arbeitsamt VDAB für die Gewährung dieser Anreize zuständig.

Alle Informationen über diese Maßnahmen, ihre Bedingungen und die betreffenden Verfahren (in Flandern) finden Sie unter folgendem Link:

https://partners.vdab.be/arbeidshandicap/maatregelen

 

3. Projekte zur arbeitsbegleitenden Ausbildung in Mangelberufen für Personen mit
Gesundheitsproblemen

Der SFTL erinnert an dieser Stelle an den Aufruf zur Gewährung von Zuschüssen für die „Wiedereingliederung in Unternehmen“, den das flämische Arbeitsamt VDAB Ende 2017 veröffentlicht hatte. Im Rahmen dieser Projekte konnten Unternehmen Zuschüsse erhalten, um Ausbildungen zu organisieren. Mit diesem Aufruf wollte das flämische Arbeitsamt VDAB Personen mit Gesundheitsproblemen beruflich umorientieren und in Mangelberufen ausbilden.

Dieser Aufruf richtete sich direkt an Unternehmen, die die nötige Infrastruktur und Erfahrung besitzen, um arbeitsbegleitende Ausbildungen für Personen mit Gesundheitsproblemen zu organisieren. Der Aufruf lief bis zum 29. Mai 2020.

Alle Informationen zu diesem Aufruf, den Bedingungen und dem Verfahren können Sie mit einem Klick auf den folgenden Link abrufen:

https://partners.vdab.be/subsidieoproepen/50043

Noch Fragen?

regie@vdab.be

 

 

  1. Arbeitsweise des belgischen Zentrums für Fahrtüchtigkeit und Fahrzeuganpassungen CARA

 

Die Experten des CARA testen die Fahrtüchtigkeit von Berufskraftfahrer-Kandidat(inn)en, die eine Funktionsbeeinträchtigung haben, mit einem entsprechend ausgerüsteten Fahrzeug. Das CARA gibt zudem Ratschläge, um Berufskraftfahrer-Kandidat(inn)en mit Behinderung dabei zu helfen, Beeinträchtigungen im Straßenverkehr auszugleichen, und prüft hierzu die Auswirkungen, die die betreffende Behinderung auf die Fahrtüchtigkeit hat.

 

Noch Fragen?

 

erwin.gysens@fstl.be

0473/57.35.45