Die FSTL gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Ausgleichszulage für Arbeitnehmer im Transport- und Logistiksektor, die im Jahr 2020 aufgrund des Coronavirus vorübergehend entlassen wurden.

Diese Zulage wird zusätzlich zu der von ONEM gewährten Höherer Gewalt aufgrund von Corona gewährt, aufgrund von Corona mindestens 32 Tage und höchstens 52 Tage im Zeitraum vom 1. April 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020.

Die zusätzliche Zulage beträgt 3 € brutto pro Tag Corona-bedingter vorübergehender Arbeitslosigkeit, maximal 150 € brutto insgesamt

Die Berechnung und Auszahlung erfolgt auf Basis der Anzahl der Tage der Corona-befristeten Arbeitslosigkeit im Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember , 2020, übermittelt von Ihrem Arbeitgeber (oder seinem Sozialsekretariat) an das ONSS, per DMFA-Meldungen (unter Dienstkennziffer 77) bis spätestens 1. April 2021. DMFA-Meldungen, die nach dem 1. April 2021 eingereicht werden, sowie allfällige danach übermittelte Korrekturen dieses Datums, werden nicht berücksichtigt.

Wenn Sie Anspruch auf diesen Zuschlag haben, wird Ihnen die FSTL Ende April 2021 ein Informationsschreiben zusenden und die Zahlung ab dem 3. Mai 2021 per Einmalzahlung auf Ihr Bankkonto vornehmen.