Prämien, Kostenbeteiligungen und Pension

Bevor die Prämie gezahlt werden kann, müssen einige Angaben überprüft werden. Hierzu benötigen wir bestimmte Angaben vom LSS, die wir immer erst ein Quartal später erhalten. Sie müssen sich also einige Monate gedulden.

In diesem Fall legt man für die gleichgestellten Tage einen fiktiven Lohn zugrunde, der wie folgt berechnet wird:

- Der Lohn des Bezugszeitraums wird durch die Anzahl Tage geteilt, auf die er sich bezieht.

- Diesen durchschnittlichen Tageslohn multipliziert man mit der Anzahl gleichgestellter Tage.

- Dieses Ergebnis rechnet man zu dem tatsächlich verdienten Lohn hinzu.

Das bedeutet, dass wir Ihre aktuelle Adresse nicht haben, oder dass sich Ihre Adresse zwischen dem Druck und dem Versand des Postschreibens geändert hat, oder dass die Post noch unterwegs ist.

Sie können das Postschreiben selbst ausdrucken, über unser Online-Portal im Bereich „Verbindung“.

Ab dem 5. November können Sie überprüfen, ob Sie Anrecht auf einen Betrag haben und wie hoch dieser Betrag gegebenenfalls ist.

Die Bruttoprämie beträgt 5 % der Bruttolöhne, die dem LSS in dem Bezugszeitraum (vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Prämienjahres) gemeldet wurden.

Das bedeutet, dass wir Ihre Kontonummer noch nicht haben, oder dass der Betrag zurückgesandt wurde, weil die Kontonummer falsch ist. Falls Sie einer Lohnpfändung unterworfen sind, wird Ihre Jahresendprämie an den Pfändenden gezahlt.

Im Prinzip haben Sie Anrecht auf eine Jahresendprämie, doch wird diese Prämie auf Grundlage des Lohns berechnet, den Ihr Arbeitgeber dem LSS meldet. Wenn Sie krank sind, werden Sie von der Krankenkasse bezahlt.

Weil Sie dieses Jahr krank, in Elternurlaub oder (aus wirtschaftlichen Gründen) arbeitslos waren. Die Jahresendprämie wird nur auf den Lohn berechnet, den der Arbeitgeber dem LSS meldet.

Sind Sie langwierig krank oder (betriebsbedingt) arbeitslos? Wurden Sie entlassen oder arbeiten Sie als Leiharbeitnehmer? Um Anrecht auf eine sektorale Jahresendprämie zu haben, müssen Sie als Arbeiter in unserem Sektor arbeiten. Leiharbeit fällt in den Zuständigkeitsbereich des Sozialfonds für Leiharbeitnehmer.

Senden Sie uns hierzu einen Erbschein und im Fall mehrerer Erben zudem eine Vollmacht, in der sich alle Erben damit einverstanden erklären, dass die Prämie des/der Verstorbenen auf ein einziges Konto überwiesen wird. Geben Sie die Kontonummer an und senden Sie uns eine Fotokopie des Personalausweises jedes einzelnen Erben zu. Der Notar kann uns auch einen Brief mit der Aufforderung senden, die Prämie auf das Sichtkonto der Erbengemeinschaft zu überweisen.

Damit kein Berufssteuervorabzug einbehalten wird, müssen Sie uns als Grenzgänger das Formular 276 Front vor dem 30.08. des Prämienjahres zukommen lassen. Dieses Formular muss von der französischen Steuerverwaltung und von Ihnen selbst unterzeichnet sein. Achtung: Sie gelten nicht automatisch als Grenzgänger, nur weil Sie in Frankreich wohnen und in Belgien arbeiten.

Der SFTL kennt die familiäre Lage der Arbeitnehmer nicht. Deshalb wird ein Berufssteuervorabzug von 23,22 % einbehalten, ungeachtet der Anzahl Personen zu Lasten. Die Endabrechnung erfolgt dann in Ihrer Steuererklärung.

Jedes Jahr im Juli erhält jedes Pensionsplan-Mitglied eine Abrechnung seines persönlichen Kontos zum 1. Januar des betreffenden Jahres (die ersten Abrechnungen mit der Situation zum 01.01.2013 wurden erst Ende 2013 abgeschickt, nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres unseres Pensionsplans).

Nein. Wenn Sie aber Ihre erworbenen Rücklagen auf die Vorsorgestruktur bei Integrale übertragen, können Sie in genau diesem Fall individuell weiter ein ergänzendes Pensionsguthaben ansparen.

Die ergänzende Pension wird bei Eintritt des gesetzlichen Ruhestands oder des gesetzlichen Pensionsalters ausgezahlt. Wir möchten klarstellen, dass eine vorzeitige Auszahlung nicht zulässig ist. Das Guthaben kann auch nicht auf einen individuellen Pensionssparplan übertragen werden.

In diesem Fall werden die gebildeten Rücklagen an Ihre Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Die Rangfolge der Anspruchsberechtigten ist in der Pensionsregelung festgelegt. Wer hiervon abweichen möchte, muss das Formular zur Bezeichnung des Anspruchsberechtigten einsenden.

Wenn Sie innerhalb Belgiens umziehen, müssen Sie im Prinzip nichts weiter machen. Der Pensionsfonds Transport und Logistik erhält regelmäßig und automatisch alle belgischen Adressänderungen. Wenn Sie aber ins Ausland ziehen, empfiehlt es sich, dass Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre Adresse im Ausland wechseln.

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, aber innerhalb derselben paritätischen Unterkommission (PK 140.03) beschäftigt bleiben, müssen Sie nichts weiter machen. Ihr neuer Arbeitgeber zahlt dann Ihre Beiträge. Wenn Sie aber den Arbeitgeber wechseln und dieser einer anderen paritätischen Kommission oder Unterkommission angehört, treten Sie damit aus dem Sektor aus. Wir senden Ihnen dann automatisch einen Brief nach dem 2. Quartal, das auf diesen Austritt folgt, mit allen nötigen Informationen und einem Antwortformular.

Wenn Sie vom Arbeiterstatus zum Angestelltenstatus übergehen, gelten Sie als aus dem Sektor austretende Person. Selbst wenn Sie dann Angestellter für denselben Arbeitgeber sind (paritätische Kommission 226), gilt das als Austritt aus dem Sektor. Doch auch für die Angestellten unseres Sektors gibt es eine ergänzende Pensionsregelung. Wenn Sie Näheres hierüber erfahren möchten, klicken Sie hier.

Nein. Da diese ergänzende Pension einzig und allein von Ihrem Arbeitgeber gezahlt wird und Sie selbst keinerlei Beiträge zahlen müssen, können Sie diese auch nicht steuerlich absetzen. Sie können aber auch individuell einen Pensionssparplan abschließen (in die sogenannte 3. Säule einzahlen). In diesem Fall steht Ihnen hingegen der Steuervorteil zu.

FGTB – ABVV - UBT-BTB, Paardenmarkt 66, 2000 ANTWERPEN / CSC-ACV Galerie Agora, Rue du Marché aux Herbes 105 bte 40, 1000 BRÜSSEL / CGSLB-ACLVB, Koning Albertlaan 95, 9000 GENT

Hilfe und Beistand

Nach 6 Monaten Dienstalter senden wir Ihre Angaben an AG Insurance. Einige Monate nach Eingang dieser Angaben wird Ihnen die Medi-Assistance-Karte zugeschickt. Es kann also sein, dass Sie Ihre Karte erst ein Jahr nach Dienstantritt erhalten. Sollten Sie Ihre Karte ein Jahr nach diesem Datum noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns. Doch keine Sorge: Sobald Sie ein Dienstalter von 6 Monaten haben, sind Sie automatisch versichert.

Sie können die Kostenerstattung für eine ambulante Behandlung 2 Monate vor bis 6 Monate nach dem Krankenhausaufenthalt beantragen, und zwar wie folgt:

- Füllen Sie das Dokument „Antrag auf Erstattung medizinischer Kosten“ aus und

- senden Sie es zusammen mit den Belegen an die AG Insurance – Department Health Care, Département Sinistres Entreprises, Bld E. Jacquemain 53, 1000 Brüssel.